Flashback SDK EULA
Lizenzvereinbarung für FlashBack Software Development Kit (SDK) v5
von Blueberry Software Ltd. 2022
NACHFOLGEND GEDRUCKT IST DIE LIZENZVEREINBARUNG, DIE IHRE VERWENDUNG DER SOFTWARE REGELT. BITTE LESEN SIE DIE LIZENZVEREINBARUNG.
WICHTIG
Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) sorgfältig durch, bevor Sie während der Installation auf die Schaltfläche „Installieren“ klicken oder FlashBack SDK (die „Software“) verwenden.
Indem Sie während der Installation auf die Schaltfläche „Installieren“ klicken oder die Software verwenden, stimmen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zu.
Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, klicken Sie nicht auf die Schaltfläche „Installieren“ und installieren oder verwenden Sie die Software nicht.
DEFINITIONEN
1.1 Die Software – FlashBack SDK.
1.2 Sie/Benutzer – der Benutzer des FlashBack SDK.
1.3 Vereinbarung – dieser Lizenzvertrag (EULA)
1.4 Blueberry Software Ltd. Partner – Unternehmen, die von Blueberry Software Ltd. autorisiert sind, seine Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen.
1.5 Urheberrechtsinhaber – Blueberry Software Ltd.
Diese Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Blueberry Software Ltd, (Blueberry), einem in England registrierten Unternehmen mit Hauptsitz in Birmingham, England, und Ihnen, dem Benutzer („Lizenznehmer“), und tritt in Kraft, sobald der Lizenznehmer die Software installiert. Diese Vereinbarung umfasst alle Materialien im Zusammenhang mit Blueberry’s FlashBack SDK v6 Entwickler-Toolkits, einschließlich des enthaltenen Softwareprodukts („Software“).
GEWÄHRUNG DER ENTWICKLUNGSLIZENZ
BLUEBERRY gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare, weltweite Lizenz für einen (1) Programmierer, die Software auf einem einzelnen Personalcomputer zu installieren und die Software zur Entwicklung von Endbenutzer-Softwareanwendungen gemäß Abschnitt 3 unten zu verwenden (hierin, die „Anwendungssoftware“).
Wenn zusätzliche Entwicklerplätze benötigt werden, sollte der Lizenznehmer BLUEBERRY für rabattierte Lizenzkonditionen kontaktieren. Die hierunter gewährte Lizenz gilt nur für die vorgesehene Version der Software. Wenn die Software ein Upgrade oder ein Cross-Grade ist, stellt sie zusammen mit dem Produkt, das aktualisiert/cross-gegradet wurde, eine einzelne Kopie der Software für die hier erwähnten Zwecke dar, und die neue Version und das Produkt, das aktualisiert/cross-gegradet wurde, können nicht gleichzeitig von zwei Personen genutzt werden.
ANWENDUNG FÜR ENDBENUTZER
Die vom Lizenznehmer entwickelte Anwendungssoftware muss eine „Endbenutzeranwendung“ sein. Eine „Endbenutzeranwendung“ ist ein spezifisches Anwendungsprogramm, das an eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation zur geschäftlichen oder privaten Nutzung lizenziert wird und nicht mit dem Ziel vertrieben wird, die Anwendung oder Teile davon weiterzuverteilen, und kann entweder eine Anwendung sein, die vom Lizenznehmer intern genutzt wird oder eine Anwendung, die kommerziell an Endbenutzer für deren Gebrauch vertrieben wird.
Ein Benutzer einer Endbenutzeranwendung darf die Anwendung nicht ändern oder weitervertreiben und darf sie nicht kopieren (außer zu Archivierungszwecken). Die Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers, die die Anwendungssoftware abdeckt, muss Einschränkungen zum Verbot der Weiterverbreitung, Modifikation und Vervielfältigung der Anwendungssoftware enthalten.
Die hierunter gewährten Lizenzrechte gelten nicht für die Entwicklung und Bereitstellung von Softwareprodukten wie ActiveX-Steuerelementen, Plug-Ins, Authoring-Werkzeugen, Entwicklungstoolkits, Compilern, Betriebssystemen und jeglicher anderer Software, die nicht unter die Definition einer Endbenutzeranwendung fällt.
Wenn der Lizenznehmer ein Produkt entwickeln möchte, das außerhalb des Umfangs dieser Lizenz liegt, sollte er BLUEBERRY kontaktieren.
GEWÄHRUNG DER LIZENZ ZUR VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
Die Software umfasst bestimmte Runtime-Bibliotheken und Dateien, die zur Vervielfältigung und Verbreitung durch den Lizenznehmer innerhalb der Anwendungssoftware an den Benutzer der Anwendungssoftware („Weiterverteilbare“) vorgesehen sind. Die weiterverteilbaren Komponenten der Software sind jene Dateien, die im Abschnitt „Anwendungen verteilen, die das SDK verwenden“ der Online-Hilfe als weiterverteilbar bezeichnet sind. Der Lizenznehmer sollte sich auf die Online-Hilfe beziehen, um zusätzliche Informationen zu den Weiterverteilbaren zu erhalten.
Unter BLUEBERRY’S Urheberrecht und vorbehaltlich aller in dieser Vereinbarung und der Dokumentation festgelegten Einschränkungen und Bedingungen gewährt BLUEBERRY Lizenznehmern, die eine Lizenz für die Software von BLUEBERRY erworben haben (und nur dem Lizenznehmer), hiermit eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung exakter Kopien der Weiterverteilbaren und zur Aufnahme solcher Dateien in die Anwendungssoftware sowie zur internen Bereitstellung und/oder Verbreitung der Anwendungssoftware direkt oder über übliche Vertriebskanäle an Endbenutzer auf einer royalfreien Basis.
Es werden keine Rechte zum Kopieren oder Weiterverbreiten von Teilen der Anwendungssoftware gewährt, bis der Lizenznehmer eine Lizenz für die Software von BLUEBERRY erworben hat und ansonsten dieser Vereinbarung entspricht.
ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN
Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen sind ausdrücklich an die Einhaltung aller Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer gebunden. Der Lizenznehmer darf die Software nicht verwenden, kopieren, vermieten, verleasen, verkaufen, unterlizenzieren, übertragen oder anderweitig verschieben, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen. Der Lizenznehmer darf eine angemessene Anzahl von Archivkopien der Software erstellen. Mit Ausnahme der Weiterverteilbaren,
darf der Lizenznehmer keine Dateien, die in der Software enthalten sind, verbreiten.
Der Lizenznehmer darf keine Dokumentation reproduzieren, kopieren oder übertragen, mit Ausnahme der Tatsache, dass der Lizenznehmer die in der Software enthaltenen Beispiel-Quellcode-Beispiele für die Entwicklung der Anwendungssoftware verwenden darf.
Auf Aufforderung von BLUEBERRY erklärt sich der Lizenznehmer bereit, BLUEBERRY eine Demonstrationskopie der Anwendungssoftware zu schicken.
Jeder vom Lizenznehmer ernannte Distributor oder Wiederverkäufer der Anwendungssoftware muss einem verbindlichen Vertrag unterliegen, der Bestimmungen enthält, die die geistigen Eigentumsrechte von BLUEBERRY an der Software nicht weniger schützen, als sie die Rechte des Lizenznehmers an seiner eigenen Software schützen.
Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software, in Form des Quellcodes, ein vertrauliches Geschäftsgeheimnis von BLUEBERRY und/oder ihren Lieferanten bleibt, und daher stimmt der Lizenznehmer zu, die Software nicht zu modifizieren, dekompilieren, zerlegen oder zurückentwickeln oder versuchen, dies zu tun, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht gestattet.
Wenn der Lizenznehmer die Software auf eine Art und Weise verwenden möchte, die durch diese Vereinbarung verboten ist, sollte der Lizenznehmer BLUEBERRY kontaktieren, um festzustellen, ob eine spezielle Lizenz erworben werden kann.
EIGENTUMSRECHTE; URHEBERRECHTSVERMERKE
Mit Ausnahme der hier gewährten eingeschränkten Lizenz behält BLUEBERRY und seine Lieferanten das ausschließliche Eigentum an allen Eigentumsrechten (einschließlich aller Eigentumsrechte, Titel und Interessen) in und an der Software. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, nicht zu behaupten, dass BLUEBERRY in irgendeiner Weise mit dem Lizenznehmers Anwendungssoftware verbunden ist oder diese genehmigt. Sofern nicht erforderlich, darf der Lizenznehmer BLUEBERRY’s Namen, Marken oder jegliche BLUEBERRY-Bezeichnung nicht mit der Anwendungssoftware des Lizenznehmers in Verbindung bringen. Die Anwendungssoftware darf im „About-Box“ den folgenden Urheberrechtshinweis enthalten: „Einige Teile dieses Produkts wurden mit FlashBack SDK von Blueberry Software Ltd. erstellt ©2022, ALLE RECHTE VORBEHALTEN.“
EXPORTGESETZ
Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Software und Anwendungssoftware Einschränkungen und Kontrollen unterliegen können, die durch den Exportverwaltungsakt der Vereinigten Staaten in seiner geänderten Fassung (dem „Act“) sowie die dort aufgeführten Vorschriften auferlegt werden. Der Lizenznehmer stimmt zu und bestätigt, dass weder die Software noch ein direktes Produkt davon (z.B. die Anwendungssoftware) direkt oder indirekt in ein durch den Act und die dort aufgeführten Vorschriften verbotenes Land erworben, verschifft, übertragen oder wieder exportiert wird, oder für einen durch dieselben verordnungen verbotenen Zweck verwendet wird. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software „technische Daten“ enthalten kann, die Beschränkungen beim Export und Reexport unter US-amerikanischem Recht unterliegen. Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Einhaltung des Exportrechts und wird BLUEBERRY gegen alle Ansprüche verteidigen, die sich auf den Export von Anwendungssoftware durch den Lizenznehmer beziehen.
LEGENDE DER BESCHRÄNKTEN RECHTE FÜR DIE US-REGIERUNG
Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt den Beschränkungen, die in Unterabsatz (c)(1)(ii) der Rechte in technischen Daten und Computer-Softwareklauseln bei DFARS 252.227-7013 und FAR 52.227-19 aufgeführt sind, soweit zutreffend. Hersteller/Auftragnehmer ist BLUEBERRY SOFTWARE LTD, BIRMINGHAM, ENGLAND.
LAUFZEIT
Die hier gewährte Lizenz ist wirksam, bis sie beendet wird. Der Lizenznehmer kann die Lizenz durch Deinstallation der Software und Zerstörung aller Kopien in jeglicher Form beenden. BLUEBERRY kann die Lizenzen beenden, wenn der Lizenznehmer gegen eine Bedingung dieser Vereinbarung oder eines entsprechenden Vervielfältigungs- und Verbreitungsvertrags für das Produkt verstößt. Nach einer solchen Beendung wird der Lizenznehmer die Verwendung der Software einstellen und die Verwendung oder Verbreitung der Anwendungssoftware, die die Weiterverteilbaren enthält, beenden. Alle Einschränkungen, die die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer und die Bestimmungen zum geistigen Eigentum die der Software zugutekommen, profitieren BLUEBERRY und überdauern die Kündigung der Lizenz gemäß dieser Vereinbarung. Die Kündigung wird ordnungsgemäß gewährte Endbenutzer-Lizenzen der vom Lizenznehmer vor der Kündigung verbreiteten Anwendungssoftware nicht beeinträchtigen.
AUSSCHLUSS VON GEWÄHRLEISTUNGEN
BLUEBERRY und seine Lieferanten bieten und der Lizenznehmer akzeptiert die Software „WIE SIE IST.“ BLUEBERRY und seine Lieferanten geben keine Garantie, dass die Software die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder ununterbrochen oder fehlerfrei arbeitet. ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, SIND VON DIESER VEREINBARUNG AUSGESCHLOSSEN UND GELTEN NICHT FÜR IRGENDEINE SOFTWARE, DIE UNTER DIESER VEREINBARUNG LIZENZIERT IST, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG.
ABHILFEN DES LIZENZNEHMERS: EINSCHRÄNKUNGEN
DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTS- UND BILLIGKEITSRECHTE DES LIZENZNEHMERS GEGENÜBER BLUEBERRY AUF JEGLICHE LEGALE ODER BILLIGE THEORIEN DER WIEDERHERSTELLUNG SIND NACH ALLEINIGEM ERMESSEN BLUEBERRY'S, (A) REPARATUR ODER ERSATZ DER MANGELHAFTEN SOFTWARE; ODER (B) RÜCKERSTATTUNG DER VOM LIZENZNEHMER BEZAHLTEN LIZENZGEBÜHR.
KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN
In keinem Fall haftet Blueberry oder seine Lieferanten für irgendwelche Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schäden wegen Verlust von Geschäftserträgen, Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder anderen finanziellen Verlusten), die sich aus der Verwendung oder Unfähigkeit zur Verwendung der Software ergeben, selbst wenn Blueberry oder sein Händler über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Einige Länder erlauben den Ausschluss oder die Einschränkung bestimmter impliziter Gewährleistungen oder den Ausschluss oder die Einschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht. Daher und soweit solch ein Ausschluss oder Einschränkung nicht zulässig ist, gelten einige der obigen Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht für den Lizenznehmer.
ALLGEMEIN
Diese Vereinbarung wird gemäß den Gesetzen Englands interpretiert, ausgelegt und durchgesetzt. Im Falle einer Klage aus dieser Vereinbarung stimmen die Parteien zu, dass Gerichte in England die ausschließliche Gerichtsbarkeit haben und eine Klage nur in England erhoben werden kann, und der Lizenznehmer sich der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der in England gelegenen Gerichte unterwirft. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und das Verständnis der Parteien dar und kann nur durch schriftliche Dokumente geändert werden, die von beiden Parteien unterzeichnet sind. Kein Geschäftsführer, Verkäufer oder Vertreter hat die Autorität, Blueberry durch Bedingungen, Bestimmungen oder Bedingungen zu verpflichten, die nicht in der Vereinbarung ausgedrückt werden. Alle vorherigen Darstellungen und Vereinbarungen sind, wenn überhaupt, mündlich oder schriftlich, in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung ungültig. Wenn ein Teil dieser Vereinbarung rechtlich für ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, wird dieser Teil von dieser Vereinbarung getrennt und die restliche Vereinbarung bleibt vollständig durchsetzbar und gültig. Diese Vereinbarung und die Rechte daraus dürfen vom Lizenznehmer weder mündlich noch schriftlich durch Verkaufsgebiete, Fusion, Konsolidierung oder anderweitig ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BLUEBERRY. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, für alle Verluste oder Schäden verantwortlich zu sein, die aus oder im Zusammenhang mit der Anwendungssoftware entstehen oder entstehen können. Der Lizenznehmer stimmt zu, BLUEBERRY gegen solche Verluste oder Schäden, einschließlich Anwaltskosten, schadlos zu halten, die aus der Nutzung, dem Betrieb oder der Leistung der Anwendungssoftware oder aus dem Verstoß des Lizenznehmers gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung entstehen. Der Lizenznehmer wird alle staatlichen und bundesstaatlichen Nutzungs-, Verkaufs- oder Mehrwertsteuern, Abgaben oder staatlichen Gebühren zahlen, ob gegenwärtig in Kraft oder die in Zukunft in Kraft treten, die sich auf die Verbreitung und den Verkauf der Anwendungssoftware beziehen, und wird BLUEBERRY gegen jeglichen Anspruch gegen BLUEBERRY im Zusammenhang mit solchen Steuern oder Gebühren verteidigen.
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