SDK Lizenzvereinbarung

Lizenzvertrag für FlashBack  Software Development Kit (SDK) v5
von Blueberry Software Ltd. 2022

 

DER NACHSTEHEND VOLLSTÄNDIG ABGEDRUCKTE LIZENZVERTRAG REGELT IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE. LESEN SIE BITTE DIE LIZENZVEREINBARUNG.

 

WICHTIG
Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") sorgfältig durch, bevor Sie während der Installation auf die Schaltfläche "Installieren" klicken oder FlashBack  SDK (die "Software") verwenden.

 

Indem Sie während der Installation auf die Schaltfläche "Installieren" klicken oder die Software verwenden, erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.

 

Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, klicken Sie nicht auf die Schaltfläche "Installieren" und installieren oder verwenden Sie die Software nicht.

 

1. DEFINITIONEN

1.1 Die Software - FlashBack SDK .
1.2 Sie/Benutzer - der Benutzer von FlashBack SDK .
1.3 Vereinbarung - diese Lizenzvereinbarung (EULA)
1.4 Blueberry Software Ltd. Partner - Unternehmen, die von Blueberry Software Ltd. autorisiert sind, ihre Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen.
1.5 Inhaber des Urheberrechts - Blueberry Software Ltd.

 

Dieser Lizenzvertrag ("Vertrag") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Blueberry Software Ltd, (Blueberry), einem in England registrierten Unternehmen mit Hauptsitz in Birmingham, England, und Ihnen, dem Benutzer ("Lizenznehmer"), und tritt mit dem Datum der Installation der Software durch den Lizenznehmer in Kraft. Diese Vereinbarung deckt alle Materialien ab, die mit den Produkten von Blueberry FlashBack  SDK v6 developer's toolkit verbunden sind, einschließlich des beigefügten Softwareprodukts ("Software").

 

2. GEWÄHRUNG DER ENTWICKLUNGSLIZENZ
BLUEBERRY gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, weltweite Lizenz für einen (1) Programmierer zur Installation der Software auf einem einzelnen Personal Computer und zur Verwendung der Software bei der Entwicklung von Endbenutzer-Softwareanwendungen gemäß Abschnitt 3 unten (im Folgenden "Anwendungssoftware").

 

Wenn zusätzliche Programmplätze benötigt werden, sollte sich der Lizenznehmer an BLUEBERRY wenden, um ermäßigte Lizenzpreise zu erhalten. Die hierin gewährte Lizenz gilt nur für die bezeichnete Version der Software. Handelt es sich bei der Software um ein Upgrade oder Crossgrade, so stellen diese und das Produkt, für das das Upgrade/Crossgrade durchgeführt wurde, für die Zwecke dieses Vertrages eine einzige Kopie der Software dar, und die neue Version und das Produkt, für das das Upgrade/Crossgrade durchgeführt wurde, können nicht von zwei Personen gleichzeitig verwendet werden.

 

3. ENDBENUTZERANWENDUNG
Die vom Lizenznehmer entwickelte Anwendungssoftware muss eine "Endbenutzeranwendung" sein. Eine "Endbenutzeranwendung" ist ein spezifisches Anwendungsprogramm, das an eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation für den geschäftlichen oder persönlichen Gebrauch und nicht mit dem Ziel der Weitergabe der Anwendung oder eines Teils der Anwendung lizenziert wird, wobei es sich entweder um eine Anwendung handeln kann, die vom Lizenznehmer intern verwendet wird, oder um eine Anwendung, die kommerziell an Endbenutzer zu deren Verwendung verteilt wird.

 

Ein Benutzer einer Endbenutzeranwendung darf die Anwendung nicht verändern oder weitergeben und sie nicht kopieren (außer zu Archivierungszwecken). Der Lizenzvertrag des Lizenznehmers für die Anwendungssoftware muss Einschränkungen enthalten, die den Weitervertrieb, die Veränderung und das Kopieren der Anwendungssoftware verbieten.

 

Die hierin enthaltenen Lizenzrechte gelten nicht für die Entwicklung und Bereitstellung von Softwareprodukten wie ActiveX-Steuerelementen, Plug-ins, Authoring-Tools, Entwicklungs-Toolkits, Compilern, Betriebssystemen und sonstiger Software, die nicht unter die Definition einer Endbenutzeranwendung fällt.

 

Wenn der Lizenznehmer ein Produkt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Lizenz entwickeln möchte, sollte er sich an BLUEBERRY wenden.

 

4. GEWÄHRUNG DER LIZENZ FÜR DUPLIKATION UND VERTRIEB
Die Software enthält bestimmte Laufzeitbibliotheken und Dateien, die zur Vervielfältigung und zum Vertrieb durch den Lizenznehmer innerhalb der Anwendungssoftware an den Benutzer der Anwendungssoftware bestimmt sind ("weiterverteilbare Komponenten"). Bei den weiterverteilbaren Komponenten der Software handelt es sich um die Dateien, die im Abschnitt "Weitergabe von Anwendungen, die SDKverwenden" der Online-Hilfe ausdrücklich als weiterverteilbar gekennzeichnet sind. Der Lizenznehmer sollte sich in der Online-Hilfe nach weiteren Informationen über die weiterverteilbaren Komponenten erkundigen.

 

Gemäß dem Urheberrecht von BLUEBERRYund vorbehaltlich aller Einschränkungen und Bedingungen, die in dieser Vereinbarung und der Dokumentation dargelegt sind, gewährt BLUEBERRY den Lizenznehmern, die eine Lizenz für die Software von BLUEBERRY (und nur dem Lizenznehmer) erworben haben, hiermit eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung exakter Kopien der weiterverteilbaren Dateien und zur Aufnahme dieser Dateien in die Anwendungssoftware sowie zur internen Bereitstellung der Anwendungssoftware und/oder zum Vertrieb der Anwendungssoftware, direkt oder über die üblichen Vertriebskanäle, an Endbenutzer auf einer gebührenfreien Basis.

 

Es werden keine Rechte zur Vervielfältigung oder zum Weitervertrieb von Teilen der Anwendungssoftware gewährt, solange der Lizenznehmer nicht eine Lizenz für die Software von BLUEBERRY erworben und diesen Vertrag anderweitig erfüllt hat.

 

5. SONSTIGE BESCHRÄNKUNGEN
Die im Rahmen dieses Vertrages gewährten Lizenzen sind ausdrücklich an die Einhaltung aller Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages durch den Lizenznehmer geknüpft. Der Lizenznehmer darf die Software nicht verwenden, kopieren, vermieten, verleasen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder anderweitig übertragen, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen. Der Lizenznehmer darf eine angemessene Anzahl von Archivierungskopien der Software erstellen. Mit Ausnahme der Redistributables darf der Lizenznehmer keine der in der Software enthaltenen Dateien weitergeben.

 

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Dokumentation zu vervielfältigen, zu kopieren oder zu übertragen, mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die in der Software enthaltenen Quellcode-Beispiele zum Zwecke der Entwicklung der Anwendungssoftware verwenden darf.

 

Auf Anfrage von BLUEBERRYerklärt sich der Lizenznehmer bereit, BLUEBERRY eine Demokopie der Anwendungssoftware zuzusenden.

 

BLUEBERRYJeder vom Lizenznehmer beauftragte Distributor oder Wiederverkäufer von Anwendungssoftware muss einem verbindlichen Vertrag unterliegen, der Bestimmungen enthält, die die geistigen Eigentumsrechte des Lizenznehmers an der Software nicht weniger schützen als die Rechte des Lizenznehmers an seiner eigenen Software.

 

Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software in Form des Quellcodes ein vertrauliches Geschäftsgeheimnis von BLUEBERRY und/oder seinen Lieferanten bleibt, und erklärt sich daher damit einverstanden, die Software nicht zu verändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln oder dies zu versuchen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig.

 

Wenn der Lizenznehmer die Software auf eine Art und Weise nutzen möchte, die durch diesen Vertrag untersagt ist, sollte er sich mit BLUEBERRY in Verbindung setzen, um festzustellen, ob eine spezielle Lizenz erworben werden kann.

 

6. SCHUTZRECHTE; COPYRIGHT-HINWEISE
Mit Ausnahme der hierin gewährten eingeschränkten Lizenz bleiben BLUEBERRY und seine Zulieferer ausschließliche Eigentümer aller Eigentumsrechte (einschließlich aller Eigentumsrechte, Titel und Interessen) an der Software und an der Software. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nicht zu behaupten, dass BLUEBERRY in irgendeiner Weise mit der Anwendungssoftware des Lizenznehmers verbunden ist oder diese gutheißt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Namen BLUEBERRY, Markenzeichen oder andere Bezeichnungen von BLUEBERRY in Verbindung mit der Anwendungssoftware des Lizenznehmers zu verwenden, es sei denn, dies wird hiermit verlangt. Die Anwendungssoftware kann den folgenden Copyright-Hinweis in der "About Box" enthalten: "Teile dieses Produkts wurden unter Verwendung von FlashBack  SDK von Blueberry Software Ltd. erstellt. ©2022, ALLE RECHTE VORBEHALTEN."

 

7. AUSFUHRRECHT
Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Software und die Anwendungssoftware Beschränkungen und Kontrollen unterliegen können, die durch den United States Export Administration Act in seiner geänderten Fassung (der "ACT") und die dazugehörigen Vorschriften auferlegt werden. Der Lizenznehmer erklärt und bestätigt, dass weder die Software noch ein direktes Produkt davon (z.B. die Anwendungssoftware) direkt oder indirekt in ein Land, das durch den ACT und die darunter liegenden Vorschriften verboten ist, erworben, versandt, übertragen oder reexportiert wird oder für einen durch den ACT verbotenen Zweck verwendet wird. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software "technische Daten" enthalten kann, die den Export- und Reexportbeschränkungen des US-Rechts unterliegen. Der Lizenznehmer trägt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der Exportgesetze und wird BLUEBERRY von allen Ansprüchen freistellen, die auf dem Export der Anwendungssoftware durch den Lizenznehmer beruhen.

 

8. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RIGHTS LEGEND
Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt den Beschränkungen, die in Unterabsatz (c)(1)(ii) der Rights in Technical Data and Computer Software Klausel in DFARS 252.227-7013 und FAR 52.227-19, wie anwendbar, festgelegt sind. Hersteller/Auftragnehmer ist BLUEBERRY SOFTWARE LTD, BIRMINGHAM, ENGLAND.

 

9. LAUFZEIT
Die hiermit gewährte Lizenz ist bis zu ihrer Kündigung gültig. Der Lizenznehmer kann die Lizenz beenden, indem er die Software deinstalliert und alle Kopien davon in jeglicher Form vernichtet. BLUEBERRY kann die Lizenzen beenden, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung dieser Vereinbarung oder einer entsprechenden Vervielfältigungs- und Vertriebsvereinbarung für das Produkt nicht einhält. Bei einer solchen Kündigung muss der Lizenznehmer die Nutzung der Software einstellen und die Nutzung oder den Vertrieb der Anwendungssoftware, die die Redistributables enthält, einstellen. Alle Beschränkungen, die die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer untersagen, sowie die Bestimmungen über das geistige Eigentum an der Software, die zugunsten von BLUEBERRY gelten, bleiben auch nach Beendigung der Lizenz gemäß diesem Vertrag bestehen. Die Beendigung hat keine Auswirkungen auf ordnungsgemäß erteilte Endbenutzerlizenzen der Anwendungssoftware, die vom Lizenznehmer vor der Beendigung verteilt wurden.

 

10. AUSSCHLUSS DER GARANTIEN
BLUEBERRY und seine Lieferanten bieten die Software an und der Lizenznehmer akzeptiert sie "wie sie ist". BLUEBERRY und seine Lieferanten garantieren nicht, dass die Software den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht oder ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. ALLE GARANTIEN, EXPRESS ODER STILLSCHWEIGEND, SIND VON DIESER VEREINBARUNG AUSGESCHLOSSEN UND GELTEN NICHT FÜR DIE UNTER DIESER VEREINBARUNG LIZENZIERTE SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.

 

11. RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS: EINSCHRÄNKUNGEN
DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS GEGEN BLUEBERRY AUF DER GRUNDLAGE JEGLICHER RECHTLICHER ODER BILLIGKEITSRECHTLICHER THEORIEN SIND NACH DEM ALLEINIGEN ERMESSEN VON BLUEBERRY(A) DIE REPARATUR ODER DER ERSATZ DER FEHLERHAFTEN SOFTWARE; ODER (B) DIE RÜCKERSTATTUNG DER VOM LIZENZNEHMER GEZAHLTEN LIZENZGEBÜHR.

 

12. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN
In keinem Fall haften BLUEBERRY oder seine Lieferanten für Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder anderen Vermögensschäden), die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software ergeben, selbst wenn BLUEBERRY oder sein Händler auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden. In einigen Staaten ist der Ausschluss oder die Beschränkung bestimmter stillschweigender Garantien oder der Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig; in diesem Fall und in dem Umfang, in dem ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nicht zulässig ist, gelten einige der vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht für den Lizenznehmer.

 

13. ALLGEMEINES
Dieser Vertrag ist nach englischem Recht auszulegen, zu interpretieren und durchzusetzen. Im Falle eines Rechtsstreits unter diesem Vertrag vereinbaren die Parteien, dass Gerichte in England die ausschließliche Zuständigkeit haben und dass eine Klage nur in England eingereicht werden kann, und der Lizenznehmer unterwirft sich der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte in England. Der Lizenznehmer unterwirft sich der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte in England. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung und das Verständnis der Parteien dar und kann nur in schriftlicher Form und mit Unterschrift beider Parteien geändert werden. Kein leitender Angestellter, Verkäufer oder Vertreter hat die Befugnis, BLUEBERRY durch Bedingungen, Bestimmungen oder Konditionen zu verpflichten, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind. Alle früheren Zusicherungen und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen, sind ungültig. Sollte sich ein Teil dieser Vereinbarung als rechtlich ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, wird dieser Teil von der Vereinbarung abgetrennt, und der Rest der Vereinbarung bleibt vollständig durchsetzbar und gültig. Dieser Vertrag und die daraus resultierenden Rechte dürfen vom Lizenznehmer nicht abgetreten werden, weder durch mündliche oder schriftliche Abtretung, noch durch Verkauf von Vermögenswerten, Fusion, Konsolidierung oder anderweitig, ohne die express schriftliche Zustimmung von BLUEBERRY. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, für alle Verluste oder Schäden verantwortlich zu sein, die aus der Anwendungssoftware resultieren oder in Verbindung mit dieser entstehen. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, BLUEBERRY zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten in Bezug auf alle derartigen Verluste oder Schäden, einschließlich Anwaltskosten, die aus der Nutzung, dem Betrieb oder der Leistung der Anwendungssoftware oder der Verletzung von Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer entstehen. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Zahlung aller staatlichen und bundesstaatlichen Nutzungs-, Verkaufs- oder Mehrwertsteuern, Zölle oder staatlichen Abgaben, unabhängig davon, ob diese gegenwärtig in Kraft sind oder in Zukunft in Kraft treten, die mit dem Vertrieb und Verkauf der Anwendungssoftware verbunden sind, und wird BLUEBERRY von allen Ansprüchen freistellen, die gegen BLUEBERRY im Zusammenhang mit solchen Steuern oder Veranlagungen erhoben werden.

 

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