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ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG

Lizenzvertrag für FlashBack  SDK 6
Blueberry Software Ltd. 2021

 

DER NACHSTEHEND VOLLSTÄNDIG ABGEDRUCKTE LIZENZVERTRAG REGELT IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE. LESEN SIE BITTE DIE LIZENZVEREINBARUNG.

 

WICHTIG
BLUEBERRY SOFTWARE LTD. IST BEREIT, IHNEN DIE BEILIEGENDE SOFTWARE NUR UNTER DER BEDINGUNG ZU LIZENZIEREN, DASS SIE ALLE IN DER UNTEN ABGEDRUCKTEN LIZENZVEREINBARUNG ENTHALTENEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE MIT DER INSTALLATION DER SOFTWARE FORTFAHREN, DA DIES BEDEUTET, DASS SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG AKZEPTIEREN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, IST BLUEBERRY SOFTWARE LTD. NICHT BEREIT, IHNEN EINE LIZENZ FÜR DIE SOFTWARE ZU ERTEILEN. IN DIESEM FALL DÜRFEN SIE NICHT MIT DER INSTALLATION FORTFAHREN.

 

Diese Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Blueberry Software Ltd, (Blueberry), einem in England registrierten Unternehmen mit Hauptsitz in Birmingham, England, und Ihnen, dem Benutzer ("Lizenznehmer"), und tritt mit dem Datum in Kraft, an dem der Lizenznehmer die FlashBack  SDK6 Software installiert. Diese Vereinbarung umfasst alle Materialien, die mit den FlashBack  SDK 6 Entwickler-Toolkit-Produkten ("die Software") von Blueberryverbunden sind.

 

1. GEWÄHRUNG DER ENTWICKLUNGSLIZENZ
BLUEBERRY gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, weltweite Lizenz für einen (1) Programmierer zur Installation der Software auf einem einzelnen PC und zur Verwendung der Software und einer Kopie der zugehörigen Benutzerdokumentation, die im begleitenden Online-Benutzerhandbuch und in der Online-Hilfe ("Dokumentation") enthalten ist, bei der Entwicklung von Softwareanwendungen für Endbenutzer, wie in Abschnitt 2 unten beschrieben (im Folgenden "Anwendungssoftware" genannt). Falls zusätzliche Programmierplätze benötigt werden, sollte sich der Lizenznehmer an BLUEBERRY wenden, um ermäßigte Lizenzpreise zu erhalten. Die hierin gewährte Lizenz gilt nur für die bezeichnete Version der beiliegenden Software. Handelt es sich bei der Software um ein Upgrade oder Crossgrade, so stellen diese und das Produkt, für das das Upgrade/Crossgrade durchgeführt wurde, für die Zwecke dieses Vertrages eine einzige Kopie der Software dar, und die neue Version und das Produkt, für das das Upgrade/Crossgrade durchgeführt wurde, können nicht von zwei Personen gleichzeitig verwendet werden.

 

2. ENDBENUTZERANWENDUNG
Die vom Lizenznehmer entwickelte Anwendungssoftware muss eine "Endbenutzeranwendung" sein. Eine "Endbenutzeranwendung" ist ein spezifisches Anwendungsprogramm, das an eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation für den geschäftlichen oder persönlichen Gebrauch und nicht mit dem Ziel der Weitergabe der Anwendung oder eines Teils der Anwendung lizenziert wird, wobei es sich entweder um eine Anwendung handeln kann, die vom Lizenznehmer intern verwendet wird, oder um eine Anwendung, die kommerziell an Endbenutzer zu deren Verwendung verteilt wird. Ein Benutzer einer Endbenutzeranwendung darf die Anwendung nicht verändern oder weitergeben und sie nicht kopieren (außer zu Archivierungszwecken). Der Lizenzvertrag des Lizenznehmers für die Anwendungssoftware muss Einschränkungen enthalten, die den Weitervertrieb, die Veränderung und das Kopieren der Anwendungssoftware verbieten. Wenn der Lizenznehmer ein Produkt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Lizenz entwickeln möchte, sollte er sich mit der Vertriebsabteilung von BLUEBERRYin Verbindung setzen, um zu erfahren, ob eine spezielle Lizenz verfügbar ist.


3. GEWÄHRUNG DER LIZENZ FÜR DUPLIKATION UND VERTRIEB
Die Software enthält bestimmte Laufzeitbibliotheken und Dateien, die zur Vervielfältigung und zum Vertrieb durch den Lizenznehmer innerhalb der Anwendungssoftware an den Benutzer der Anwendungssoftware bestimmt sind ("weiterverteilbare Komponenten"). Bei den weiterverteilbaren Komponenten der Software handelt es sich um die Dateien, die auf der Seite "Verteilung von Anwendungen, die SDKverwenden" der Online-Hilfedatei als weiterverteilbar gekennzeichnet sind, deren Bestimmungen hiermit durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen werden. Der Lizenznehmer sollte sich in der Dokumentation und insbesondere in der Datei "Online-Hilfe" über weitere Informationen zu den weiterverteilbaren Komponenten informieren.

Gemäß dem Urheberrecht von BLUEBERRYund vorbehaltlich aller in diesem Vertrag und der Dokumentation dargelegten Einschränkungen und Bedingungen gewährt BLUEBERRY den Lizenznehmern, die eine Lizenz für die Software von BLUEBERRY erworben haben (und nur diesen), hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung exakter Kopien der Redistributables und zur Aufnahme dieser Dateien in die Anwendungssoftware sowie zur internen Bereitstellung der Anwendungssoftware und/oder zum Vertrieb der Anwendungssoftware direkt oder über die üblichen Vertriebskanäle an Endbenutzer auf einer gebührenfreien Basis. Wenn der Lizenznehmer einen OEM einsetzen möchte, der die Anwendungssoftware modifiziert und kopiert, muss der Lizenznehmer zunächst eine OEM-Vertriebslizenz von BLUEBERRY erwerben oder den OEM verpflichten, eine Lizenz von BLUEBERRY zu erwerben. Die Vervielfältigung oder der Weitervertrieb der Anwendungssoftware oder eines Teils davon durch die Benutzer der Anwendungssoftware ohne eine separate schriftliche Weitervertriebslizenz von BLUEBERRY ist verboten.

Es werden keine Rechte zur Vervielfältigung oder zum Weitervertrieb von Teilen der Anwendungssoftware gewährt, solange der Lizenznehmer nicht eine Lizenz für die Software von BLUEBERRY erworben und diesen Vertrag anderweitig erfüllt hat.


4. SONSTIGE BESCHRÄNKUNGEN
Die im Rahmen dieses Vertrages gewährten Lizenzen setzen ausdrücklich voraus, dass der Lizenznehmer alle Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages einhält. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu benutzen, zu kopieren, zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, zu unterlizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen. Der Lizenznehmer darf eine angemessene Anzahl von Archivierungskopien der Software erstellen. Mit Ausnahme der Redistributables darf der Lizenznehmer keine anderen in der Software enthaltenen Dateien als FBRecorder.dll weitergeben, einschließlich und ohne Einschränkung .H-, .C-, .CS- und .CPP-Dateien. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Dokumentation zu vervielfältigen, zu kopieren oder zu übertragen, mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die in der Software enthaltenen Quellcode-Beispiele zum Zweck der Entwicklung der Anwendungssoftware verwenden darf. Auf Anfrage von BLUEBERRYerklärt sich der Lizenznehmer bereit, BLUEBERRY eine Demokopie der Anwendungssoftware zuzusenden. Jeder vom Lizenznehmer beauftragte Distributor oder Wiederverkäufer der Anwendungssoftware muss einem verbindlichen Vertrag unterliegen, der Bestimmungen enthält, die die geistigen Eigentumsrechte von BLUEBERRYan der Software nicht weniger schützen als die Rechte des Lizenznehmers an seiner eigenen Software. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software in Form des Quellcodes ein vertrauliches Geschäftsgeheimnis von BLUEBERRY und/oder seinen Lieferanten bleibt, und erklärt sich daher damit einverstanden, die Software nicht zu verändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln oder dies zu versuchen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software nicht an Personen, Firmen oder Einrichtungen weiterzugeben (und angemessene Maßnahmen bei seinen Mitarbeitern zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese die Software nicht weitergeben), es sei denn, dies ist hier ausdrücklich gestattet. Insbesondere wird der Lizenznehmer keine von BLUEBERRY zur Verfügung gestellten Freischaltcodes oder Lizenzschlüssel für die Software offenlegen oder veröffentlichen. Wenn der Lizenznehmer die Software auf eine Art und Weise nutzen möchte, die durch diesen Vertrag untersagt ist, sollte er sich mit der Vertriebsabteilung von BLUEBERRYin Verbindung setzen, um festzustellen, ob eine spezielle Lizenz erworben werden kann.


5. SCHUTZRECHTE; COPYRIGHT-HINWEISE
Mit Ausnahme der hierin gewährten eingeschränkten Lizenz behalten BLUEBERRY und seine Zulieferer das ausschließliche Eigentum an allen Eigentumsrechten (einschließlich aller Eigentumsrechte, Titel und Interessen) an der Software. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nicht zu behaupten, dass BLUEBERRY in irgendeiner Weise mit der Anwendungssoftware des Lizenznehmers verbunden ist oder diese gutheißt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Namen BLUEBERRY, Markenzeichen oder andere Bezeichnungen von BLUEBERRY in Verbindung mit der Anwendungssoftware des Lizenznehmers zu verwenden, es sei denn, dies wird hiermit verlangt. Die Anwendungssoftware kann den folgenden Copyright-Hinweis in der "About Box" enthalten: "Teile dieses Produkts wurden mit BB FlashBack  SDK von Blueberry Software Ltd. erstellt. ©2021, ALLE RECHTE VORBEHALTEN."

 

6. AUSFUHRRECHT
Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Software und die Anwendungssoftware Beschränkungen und Kontrollen unterliegen können, die durch den United States Export Administration Act in seiner geänderten Fassung (der "ACT") und die dazugehörigen Vorschriften auferlegt werden. Der Lizenznehmer erklärt und bestätigt, dass weder die Software noch ein direktes Produkt davon (z.B. die Anwendungssoftware) direkt oder indirekt in ein Land, das durch den ACT und die darunter liegenden Vorschriften verboten ist, erworben, versandt, übertragen oder reexportiert wird oder für einen durch den ACT verbotenen Zweck verwendet wird. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software "technische Daten" enthalten kann, die den Export- und Reexportbeschränkungen des US-Rechts unterliegen. Der Lizenznehmer trägt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der Exportgesetze und wird BLUEBERRY von allen Ansprüchen freistellen, die auf dem Export der Anwendungssoftware durch den Lizenznehmer beruhen.

 

7. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RIGHTS LEGEND
Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt den Beschränkungen, die in Unterabsatz (c)(1)(ii) der Rights in Technical Data and Computer Software Klausel in DFARS 252.227-7013 und FAR 52.227-19, wie anwendbar, festgelegt sind. Hersteller/Auftragnehmer ist BLUEBERRY SOFTWARE LTD, BIRMINGHAM, ENGLAND.

 

8. LAUFZEIT
Die hiermit gewährte Lizenz ist bis zu ihrer Kündigung gültig. Der Lizenznehmer kann die Lizenz kündigen, indem er die Software und die Dokumentation ohne Rückerstattung an BLUEBERRY zurückgibt und alle Kopien davon in jeglicher Form vernichtet. BLUEBERRY kann die Lizenzen kündigen, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung dieser Vereinbarung oder einer entsprechenden Vervielfältigungs- und Vertriebsvereinbarung für das Produkt nicht einhält. Bei einer solchen Beendigung muss der Lizenznehmer die Nutzung der Software einstellen und die Nutzung oder den Vertrieb der Anwendungssoftware, die die Redistributables enthält, einstellen. Alle Beschränkungen, die dem Lizenznehmer die Nutzung der Software untersagen, sowie die Bestimmungen zum geistigen Eigentum an der Software, die zugunsten von BLUEBERRY gelten, bleiben auch nach Beendigung der Lizenz gemäß diesem Vertrag bestehen. Die Beendigung hat keine Auswirkungen auf ordnungsgemäß erteilte Endbenutzerlizenzen der Anwendungssoftware, die vom Lizenznehmer vor der Beendigung verteilt wurden.

 

9. AUSSCHLUSS DER GARANTIEN
BLUEBERRY und seine Lieferanten bieten die Software an und der Lizenznehmer akzeptiert sie "wie sie ist". BLUEBERRY und seine Lieferanten garantieren nicht, dass die Software den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht oder ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. ALLE GARANTIEN, EXPRESS ODER STILLSCHWEIGEND, SIND VON DIESER VEREINBARUNG AUSGESCHLOSSEN UND GELTEN NICHT FÜR DIE UNTER DIESER VEREINBARUNG LIZENZIERTE SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.

 

 

10. RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS: BESCHRÄNKUNGEN

DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS GEGEN BLUEBERRY AUF DER GRUNDLAGE JEGLICHER RECHTLICHER ODER BILLIGKEITSRECHTLICHER ANSPRÜCHE SIND NACH DEM ALLEINIGEN ERMESSEN VON BLUEBERRY(A) REPARATUR ODER ERSATZ DER FEHLERHAFTEN SOFTWARE ODER (B) RÜCKERSTATTUNG DER VOM LIZENZNEHMER GEZAHLTEN LIZENZGEBÜHR.

 

11. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN
In keinem Fall haften BLUEBERRY oder seine Lieferanten für Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder anderen Vermögensschäden), die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software ergeben, selbst wenn BLUEBERRY oder sein Händler auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden. In einigen Staaten ist der Ausschluss oder die Beschränkung bestimmter stillschweigender Garantien oder der Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig; in diesem Fall und in dem Umfang, in dem ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nicht zulässig ist, gelten einige der vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht für den Lizenznehmer.

 

12. ALLGEMEINES
Dieser Vertrag ist nach englischem Recht auszulegen, zu interpretieren und durchzusetzen. Im Falle eines Rechtsstreits unter diesem Vertrag vereinbaren die Parteien, dass Gerichte in England die ausschließliche Zuständigkeit haben und dass eine Klage nur in England eingereicht werden kann, und der Lizenznehmer unterwirft sich der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte in England. Der Lizenznehmer unterwirft sich der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der englischen Gerichte. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis der Parteien dar und kann nur in schriftlicher Form und mit Unterschrift beider Parteien geändert werden. Kein leitender Angestellter, Verkäufer oder Vertreter hat die Befugnis, BLUEBERRY durch Bedingungen, Bestimmungen oder Konditionen zu verpflichten, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind. Alle früheren Zusicherungen und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen, sind ungültig. Sollte sich ein Teil dieser Vereinbarung als rechtlich ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, wird dieser Teil von der Vereinbarung abgetrennt, und der Rest der Vereinbarung ist weiterhin voll durchsetzbar und gültig. express Der Lizenznehmer darf diesen Vertrag und die damit verbundenen Rechte nicht ohne die schriftliche Zustimmung von BLUEBERRY abtreten, sei es durch mündliche oder schriftliche Abtretung, Verkauf von Vermögenswerten, Fusion, Konsolidierung oder anderweitig. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, für alle Verluste oder Schäden, die sich aus der Anwendungssoftware ergeben oder in Verbindung mit ihr entstehen, verantwortlich zu sein. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, BLUEBERRY zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten in Bezug auf solche Verluste oder Schäden, einschließlich Anwaltskosten, die aus der Nutzung, dem Betrieb oder der Leistung der Anwendungssoftware oder der Verletzung von Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer entstehen. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Zahlung aller staatlichen und bundesstaatlichen Nutzungs-, Verkaufs- oder Mehrwertsteuern, Zölle oder staatlichen Abgaben, unabhängig davon, ob diese gegenwärtig in Kraft sind oder in Zukunft in Kraft treten, im Zusammenhang mit dem Vertrieb und Verkauf der Anwendungssoftware und wird BLUEBERRY von allen Ansprüchen freistellen, die gegen BLUEBERRY im Zusammenhang mit solchen Steuern oder Veranlagungen erhoben werden. Copyright © 2021 Blueberry Software Ltd, Birmingham, England. ALLE RECHTE VORBEHALTEN. Alle anderen anerkannten Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

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